1.
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Sobald Ihre Anmeldung von uns
schriftlich, per Fax oder online bestätigt wurde, ist sie
für
beide Seiten verbindlich.
2. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits vergeben,
bzw.
ausgebucht sein, so erhalten Sie von uns alternative Termine.
3. Die Teilnahmekosten sind bei Einzelpersonen in voller Höhe
nach
Erhalt der Bestätigung auf das von uns angegebene Konto zu
überweisen. Geschlossene Gruppen usw. erhalten nach Teilnahme
eine
abschließende Rechnung, die innerhalb 14 Tagen zu begleichen
ist.
Die Leistung einer Anzahlung behalten wir uns vor.
4. Bei Nichtteilnahme muss die Abmeldung mindestens 45 Kalendertage
vorher schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung zwischen 44 und 16
Kalendertage vor Trainingstermin werden Stornierungskosten und eine
Ausfallentschädigung in Höhe von 40 % berechnet. Bei
späterer Abmeldung (bis 15 Kalendertage vorher) werden
Stornierungskosten und Ausfallentschädigung in Höhe
von 90 %
fällig. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sind
sämtliche
Teilnahmekosten zu entrichten. Ggf. fällige Platzmieten bei
Anmietung von Fremdplätzen sind in entsprechender
Höhe zu
begleichen. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn Sie rechtzeitig
für einen Ersatzteilnehmer sorgen. Eine Abmeldung muss
schriftlich
erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der
schriftlichen
Abmeldung bei uns entscheidend.
5. Gutscheine, BG-Beteiligungen usw. können nur entsprechend
ihrer
Wertigkeit verrechnet werden. BG-Listen müssen vor
Trainingsbeginn
im Original vorliegen. Danach eingereichte BG-Listen oder
BG-Trainings-cards können nicht verrechnet werden.
6. Für die Bezuschussung durch Berufsgenossenschaften (BG),
Versicherungen, Unfallkassen usw. ist der Teilnehmer
eigenverantwortlich. Lehnen Unfallkasse, BG, Versicherung usw. einen
Zuschuss ab, so hat der Teilnehmer die gesamten Trainingskosten zu
tragen.
7. Durch uns ausgestellte Gutscheine sind ab Zahlungseingang mindestens
ein Jahr gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem
Gutschein
vermerkt. Gutscheine können nicht entsprechend ihrem Wert
ausgezahlt werden, sind jedoch übertragbar.
8. Aus Gründen der Effektivität der Veranstaltung ist
die
Teilnehmerzahl beschränkt. Bei Überschreitung der
Teilnehmerzahl gilt Ziffer zwei. Bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Verschiebung der
Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt vor. In diesem Fall
werden Sie von uns spätestens 14 Tage vor Trainingstermin
benachrichtigt.
9. Mit der Anmeldung verzichten die Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz
etwaiger Unfallschäden (Personen-, Sach- u.
Vermögensschäden), soweit diese nicht durch
irgendeine
Versicherungsleistung des Schädigers auszugleichen sind. Das
gilt
nicht in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die
Teilnehmer an unseren Veranstaltungen haften für alle durch
ihre
Fahrzeuge verursachten Schäden im Rahmen ihrer eigenen
Kfz-Haftpflicht oder Kasko-Versicherung. Seitens des Veranstalters ist
eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
10. Das Fahrzeug des Teilnehmers an einem Fahrsicherheitstraining muss
zum Straßenverkehr ordnungsgemäß
zugelassen und
versichert sein. Fahrzeuge mit "roter Nummer" können nicht
teilnehmen. Das Fahrzeug muss sich im verkehrssicheren Zustand
befinden. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis
sein, entsprechende Schutzkleidung (z. B. Motorrad) tragen und darf
während der praktischen Veranstaltung, bzw. Fahrt nicht unter
Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden
Mitteln stehen. Findet die Veranstaltung auf militärischem
Gelände oder Fremdplätzen statt, gelten die Vorgaben
des
Hausherren (z. B. Verbot des Filmens und Fotografierens von
militärischen Objekten u.ä., usw.). Die Teilnehmer
verpflichten sich im Hinblick auf einen sicheren und geordneten Ablauf
den Anweisungen von Fahrtrainer/-in folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen, die die Sicherheit der anderen Teilnehmer
gefährden, können zum Ausschluss von der
Veranstaltung
führen, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf Regress besitzt.
Außerdem erlischt bei Zuwiderhandlung der Versicherungsschutz.
11. Jede Form von Hospitality (Mitfahrer, Gäste, Beobachter)
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sie sind nicht über den
Veranstalter versichert (siehe Ziffer neun). Die alleinige
Verantwortung und Haftung liegt beim Anmeldenden.
12. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden
können, um Ihnen weitere Informationen über uns
zukommen zu
lassen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben!
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