Der
Gabelstapler ist auf Grund seiner vielseitigen
Einsatzmöglichkeiten als unentbehrlicher Helfer aus dem
innerbetrieblichen Transport nicht mehr wegzudenken. Dabei ist der
Staplerfahrer für einen wirtschaftlichen und sicheren Einsatz
der
Stapler von entscheidender Bedeutung. Durch ein Fehlverhalten
können Gefahrensituationen entstehen, die oft schwere und
nicht
selten tödliche Arbeitsunfälle zur Folge haben.
Auf der Suche nach der Ursache für schwere Unfälle
zeigt
sich, dass Staplerfahrern die Gefahren oft nicht bewusst sind, weil sie
gar nicht oder unzureichend ausgebildet wurden.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV
D 27,
bisherige VBG 36) gibt den Unternehmen in § 7 auf, mit dem
selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz
oder -stand nur solche Personen zu beauftragen, die mindestens 18 Jahre
alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und
ausgebildet sind
und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Wir bieten auch Ihrem Unternehmen diese vorgeschriebene Ausbildung an.
Auch, wenn Sie nur wenige Mitarbeiter/innen beschäftigen, die
den Gabelstapler benutzen.
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Unsere
Ausbildung
Unsere Ausbildung gliedert sich in drei Module:
- Modul
1 beinhaltet die "allgemeine Ausbildung" in theoretischer und
praktischer Form. Sicherheitsbestimmungen und Technik der Stapler
werden den Teilnehmern nahe gebracht. Im praktischen Teil ist das
Aufnehmen, Transportieren und das sicheres Absetzen der Last
inhaltlicher Schwerpunkt. In einer Abschlussprüfung werden die
erworbenen Kenntnisse nachgewiesen. (theor. u. prakt. Prüfung,
Nachweis
gem. BGV D 27 u. BGG 925, Dauer 2 Tage)
- Modul
2 beinhaltet die "betriebliche Ausbildung" in theoretischer
und
praktischer Form. Sicherheitsbestimmungen und Technik der Stapler
werden den Teilnehmern nahe gebracht. Im praktischen Teil ist das
Aufnehmen, Transportieren und das sicheres Absetzen der Last
inhaltlicher Schwerpunkt. (gem. BGG 925, Dauer 1 Tag)
- Modul 3 umfasst die
vorgeschriebene jährliche Unterweisung.
> Anfrage |
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