- Mit der Online-Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Sobald Ihre Anmeldung von uns schriftlich, per Fax oder online bestätigt wurde, ist sie für beide Seiten
verbindlich.
- Sollte der von Ihnen gewünschte Termin
bereits vergeben, bzw. ausgebucht sein, so erhalten Sie von uns alternative Termine.
- Die Teilnahmekosten sind, wenn nicht
anders vereinbart, bei Einzelpersonen in voller Höhe nach Erhalt der Bestätigung auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Geschlossene Gruppen usw. erhalten nach Teilnahme eine
abschließende Rechnung, die innerhalb 14 Tagen zu begleichen ist. Die Leistung einer Anzahlung behalten wir uns vor.
- Bei Nichtteilnahme muss die Abmeldung
mindestens 31 Kalendertage vorher schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung zwischen 30 und 16 Kalendertage vor Trainingstermin werden Stornierungskosten und eine Ausfallentschädigung in Höhe
von 40 % berechnet. Bei späterer Abmeldung (bis 15 Kalendertage vorher) werden Stornierungskosten und Ausfallentschädigung in Höhe von 90 % fällig. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sind
sämtliche Teilnahmekosten zu entrichten. Ggf. fällige Platzmieten bei Anmietung von Fremdplätzen sind in entsprechender Höhe zu begleichen. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn Sie rechtzeitig für
einen Ersatzteilnehmer sorgen. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung bei uns entscheidend.
- Wenn die Durchführung der
Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie erlaubt ist, gelten die unter 4 genannten Fristen und Ausfallentschädigungen ebenfalls. Wir behalten uns vor, einen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48
Std.) zu verlangen oder gegen Gebühr diesen Test direkt vor der Veranstaltung durch uns durchführen zu lassen.
- Gutscheine, BG-Beteiligungen usw.
können nur entsprechend ihrer Wertigkeit verrechnet werden. BG-Listen müssen vor Trainingsbeginn im Original vorliegen. Danach eingereichte BG-Listen oder BG-Trainings-cards können nicht verrechnet
werden.
- Für die Bezuschussung durch
Berufsgenossenschaften (BG), Versicherungen, Unfallkassen usw. ist der Teilnehmer eigenverantwortlich. Lehnen Unfallkasse, BG, Versicherung usw. einen Zuschuss ab, so hat der Teilnehmer die gesamten
Trainingskosten zu tragen.
- Durch uns ausgestellte Gutscheine sind
ab Zahlungseingang mindestens ein Jahr gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein vermerkt. Gutscheine können nicht entsprechend ihrem Wert ausgezahlt werden, sind jedoch
übertragbar.
- Aus Gründen der Effektivität der
Veranstaltung ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl gilt Ziffer zwei. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Verschiebung der
Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt vor. In diesem Fall werden Sie von uns spätestens 14 Tage vor Trainingstermin benachrichtigt.
- Mit der Anmeldung verzichten die
Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden (Personen-, Sach- u. Vermögensschäden), soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung des Schädigers auszugleichen sind. Das gilt
nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen haften für alle durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden im Rahmen ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht
oder Kasko-Versicherung. Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Das Fahrzeug des Teilnehmers an einem
Fahrsicherheitstraining muss zum Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Fahrzeuge mit "roter Nummer" können nicht teilnehmen. Das Fahrzeug muss sich im verkehrssicheren Zustand
befinden. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, entsprechende Schutzkleidung (z. B. Motorrad) tragen und darf während der praktischen Veranstaltung, bzw. Fahrt nicht unter
Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Findet die Veranstaltung auf militärischem Gelände oder Fremdplätzen statt, gelten die Vorgaben des Hausherren
(z. B. Verbot des Filmens und Fotografierens von militärischen Objekten u.ä., usw.). Die Teilnehmer verpflichten sich im Hinblick auf einen sicheren und geordneten Ablauf den Anweisungen von
Fahrtrainer/-in folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf
Regress besitzt. Außerdem erlischt bei Zuwiderhandlung der Versicherungsschutz.
- Visuelle Aufzeichnungen (Foto, Video,
Film usw.) sind nur mit unserer Genehmigung zulässig. Solche Aufzeichnungen können von uns vorgenommen und auch veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer damit einverstanden
ist. Sollte das nicht der Fall sein, benachrichtigen Sie uns bitte, bzw. informieren Sie den Fahrtrainer / die Fahrtrainerin.
- Während unserer Veranstaltungen,
Schulungen, Fahrtrainings usw. können durch uns Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden, auf denen Teilnehmer, Fahrzeuge usw. zu erkennen sind. Diese Aufnahmen können von uns auf unserer Homepage oder
in anderen Medien (z. B. Facebook, Instagram, YouTube usw.) veröffentlicht werden. Wenn Sie eine solche Veröffentlichung, auf der Sie oder/und Ihr Fahrzeug zu erkennen sind, nicht möchten, dann
teilen Sie uns das bitte mit.
- Jede Form von Hospitality
(Mitfahrer, Gäste, Beobachter) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sie sind nicht über den Veranstalter versichert (siehe Ziffer neun). Die alleinige Verantwortung und Haftung
liegt beim Anmeldenden.
- Im Hinblick auf die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden können, um Ihnen weitere Informationen über uns zukommen zu lassen. Ihre Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben!
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