AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 

 

 

  1. Mit der Online-Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Sobald Ihre Anmeldung von uns schriftlich, per Fax oder online bestätigt  wurde, ist sie für beide Seiten verbindlich.
  2. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits vergeben, bzw. ausgebucht sein, so erhalten Sie von uns alternative Termine.
  3. Die Teilnahmekosten sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Einzelpersonen in voller Höhe nach Erhalt der Bestätigung auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Geschlossene Gruppen  usw. erhalten nach Teilnahme eine abschließende Rechnung, die innerhalb 14 Tagen zu begleichen ist. Die Leistung einer Anzahlung behalten wir uns vor.
  4. Bei Nichtteilnahme muss die Abmeldung mindestens 31 Kalendertage vorher schriftlich  erfolgen. Bei einer Abmeldung zwischen 30 und 16 Kalendertage vor Trainingstermin werden Stornierungskosten und eine Ausfallentschädigung in Höhe von  40  % berechnet. Bei späterer Abmeldung (bis 15 Kalendertage vorher) werden Stornierungskosten und Ausfallentschädigung in Höhe von 90 % fällig. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sind sämtliche Teilnahmekosten zu entrichten. Ggf. fällige Platzmieten bei Anmietung von Fremdplätzen sind in entsprechender Höhe zu begleichen. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn Sie rechtzeitig für einen Ersatzteilnehmer sorgen. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung bei uns entscheidend.
  5. Wenn die  Durchführung der Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie erlaubt ist, gelten die unter 4 genannten Fristen und Ausfallentschädigungen ebenfalls. Wir behalten uns vor, einen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) zu verlangen oder gegen Gebühr diesen Test direkt vor der Veranstaltung durch uns durchführen zu lassen.
  6. Gutscheine, BG-Beteiligungen usw. können nur entsprechend ihrer Wertigkeit verrechnet werden. BG-Listen müssen vor Trainingsbeginn im Original vorliegen. Danach eingereichte BG-Listen oder BG-Trainings-cards können nicht verrechnet werden.
  7. Für die Bezuschussung durch Berufsgenossenschaften (BG), Versicherungen, Unfallkassen usw. ist der Teilnehmer eigenverantwortlich. Lehnen Unfallkasse, BG, Versicherung usw. einen Zuschuss ab, so hat der Teilnehmer die gesamten Trainingskosten zu tragen.
  8. Durch uns ausgestellte Gutscheine sind ab Zahlungseingang mindestens ein Jahr gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein vermerkt.  Gutscheine können nicht entsprechend ihrem Wert ausgezahlt werden, sind jedoch übertragbar.
  9. Aus Gründen der Effektivität der Veranstaltung ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl gilt Ziffer zwei. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt vor. In diesem Fall werden  Sie von uns spätestens 14 Tage vor Trainingstermin benachrichtigt.
  10. Mit der Anmeldung verzichten die Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden (Personen-, Sach- u. Vermögensschäden), soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung des Schädigers auszugleichen sind. Das gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen haften für alle durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden im Rahmen ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht oder Kasko-Versicherung. Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
  11. Das Fahrzeug des Teilnehmers an einem Fahrsicherheitstraining muss zum Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Fahrzeuge mit "roter Nummer" können nicht teilnehmen. Das Fahrzeug muss sich im verkehrssicheren Zustand befinden. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, entsprechende Schutzkleidung (z. B. Motorrad) tragen und darf während der praktischen Veranstaltung, bzw. Fahrt nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Findet die Veranstaltung auf militärischem Gelände oder Fremdplätzen statt, gelten die Vorgaben des Hausherren (z. B. Verbot des Filmens und Fotografierens von militärischen Objekten u.ä., usw.). Die Teilnehmer verpflichten sich im Hinblick auf einen sicheren und geordneten Ablauf den Anweisungen von Fahrtrainer/-in folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf Regress besitzt. Außerdem erlischt bei Zuwiderhandlung der Versicherungsschutz.
  12. Visuelle Aufzeichnungen (Foto, Video, Film usw.) sind nur mit unserer Genehmigung zulässig. Solche Aufzeichnungen können von uns vorgenommen und auch veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer damit einverstanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, benachrichtigen Sie uns bitte, bzw. informieren Sie den Fahrtrainer / die Fahrtrainerin.
  13. Während unserer Veranstaltungen, Schulungen, Fahrtrainings usw. können durch uns Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden, auf denen Teilnehmer, Fahrzeuge usw. zu erkennen sind. Diese Aufnahmen können von uns auf unserer Homepage oder in anderen Medien (z. B. Facebook, Instagram, YouTube usw.) veröffentlicht werden. Wenn Sie eine solche Veröffentlichung, auf der Sie oder/und Ihr Fahrzeug zu erkennen sind, nicht möchten, dann teilen Sie uns das bitte mit.
  14. Jede Form von Hospitality  (Mitfahrer, Gäste, Beobachter)  bedarf  unserer vorherigen Zustimmung. Sie sind nicht über den Veranstalter versichert (siehe Ziffer neun). Die alleinige Verantwortung und Haftung  liegt beim Anmeldenden.
  15. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden können, um Ihnen weitere Informationen über uns zukommen zu lassen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben!                    

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aktualisiert 16-11-2023

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