Gabelstaplerausbildung

Der Gabelstapler ist auf Grund seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten als unentbehrlicher Helfer aus dem innerbetrieblichen Transport nicht mehr wegzudenken. Dabei ist der Staplerfahrer für einen wirtschaftlichen und sicheren Einsatz der Stapler von entscheidender Bedeutung. Durch ein Fehlverhalten können Gefahrensituationen entstehen, die oft schwere und auch tödliche Arbeitsunfälle zur Folge haben.

Auf der Suche nach der Ursache für schwere Unfälle zeigt sich, dass Staplerfahrern die Gefahren oft nicht bewusst sind, weil sie gar nicht oder unzureichend ausgebildet wurden.

Gemäß
der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" darf ein Unternehmer Gabelstapler-Fahrer/innen nur dann einsetzen, wenn diese gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925) theoretisch und praktisch ausgebildet sind und ihre Eignung nachgewiesen haben.


Wir bieten auch Ihrem Unternehmen diese vorgeschriebene Ausbildung an.
Auch, wenn Sie nur wenige Mitarbeiter/innen beschäftigen, die den Gabelstapler benutzen.

 Unsere Ausbildung gliedert sich in drei Module:

 

  • Modul 1 beinhaltet die "allgemeine Ausbildung" in theoretischer und praktischer Form. Sicherheitsbestimmungen und Technik der Stapler werden den Teilnehmern nahe gebracht. Im praktischen Teil ist das Aufnehmen, Transportieren und das sicheres Absetzen der Last inhaltlicher Schwerpunkt. In einer Abschlussprüfung werden die erworbenen Kenntnisse nachgewiesen. (theor. u. prakt. Prüfung, Nachweis gem.DGUV,  Dauer 2 Tage)
  • Modul 2 beinhaltet die "betriebliche  Ausbildung" in theoretischer und praktischer Form. Sicherheitsbestimmungen und Technik der Stapler werden den Teilnehmern nahe gebracht. Im praktischen Teil ist das Aufnehmen, Transportieren und das sicheres Absetzen der Last inhaltlicher Schwerpunkt. (gem. DGUV, Dauer 1 Tag)
  • Modul 3 umfasst die vorgeschriebene jährliche Unterweisung.

 

 

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aktualisiert 10-06-2024
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